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Aufruf zur Kundgebung "Gleiche Rechte für Alle: Schutzsuchende aufnehmen!" am 30.03. und 31.3.22


Gemeinsam mit 18 weiteren Initiativen und Organisationen hat die ÖFO e.V. folgenden Aufruf unterzeichnet.


Am 04.03.beschlossen die EU Innenminister*innen die unbürokratische Aufnahme von vielen schutzsuchenden Ukrainer*innen. Sie sollen eine Aufenthalts- und Arbeits- erlaubnis erhalten und Anspruch auf Unterbringung und Sozialleistungen haben. Das ist gut und richtig!Es zeigt, dass ein solidarischer, menschlicher Umgang mit Schutzsuchenden möglich ist. Diese Solidarität darf sich nicht auf weiße europäische Menschen beschränken. Aber: Von der ukrainisch-polnischen Grenze wird weiterhin berichtet, dass Menschen mit dunkler Hautfarbe beim Versuch, aus der Ukraine zu entkommen, abgewiesen und ins Kriegsgebiet zurückgeschickt werden. Und nur wenige Kilometer entfernt werden Schutzsuchende aus anderen Ländern aus Polen zurück nach Belarus geprügelt, wo sie zu verhungern und er frieren drohen. In Afghanistan warten immer noch tausende ehemalige Ortskräfte und Menschenrechtsaktivist*innen darauf, dass die deutschen Schutzversprechen einge- löst und sie hier aufgenommen werden. Sie sind in Lebensgefahr! Das im Koaliti- onsvertrag der Regierungsfraktionen vereinbarte Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan ist bisher nur eine Ankündigung geblieben. Mindestens 250 Flüchtlinge sind in diesem Jahr bei dem Versuch ertrunken, über das Mittelmeer nach Europa zu kommen und dort Sicherheit zu finden. Und Tausende müssen weiterhin in unmenschlichen Verhältnissen z.B. auf den griechischen Inseln ausharren. Weil die Mitgliedstaaten der EU die zivilgesellschaftliche Seenotrettung behindern und es keine sicheren und legalen Zugangswege in die Europäische Union gibt. Wir fordern die Beachtung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für alle schutzsuchenden Menschen unabhängig von ihrem Herkunftsland, ihrer Hautfarbe und ihrer Religion. Art.1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. Art. 14: Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. ​Auch die rheinland-pfälzische Landesregierung und der rheinland-pfälzische Landtag können aktiv werden. Wir fordern sie dazu auf: - Rheinland- Pfalz zum sicheren Hafen für schutzsuchende Menschen unabhängig von Herkunftsland, Hautfarbe und Religion zu erklären. Schon 18 Kommunen in RLP haben sich selbst zu solchen sicheren Häfen erklärt und damit zusätzliche Aufnahmebereitschaft bekundet.


- Durch eigenständige Landesaufnahmeprogramme oder die überquotale Beteili- gung an Bundeaufnahmeprogrammen schutzsuchenden Menschen unabhängig von Herkunftsland, Hautfarbe und Religion sichere und legale Zugangswege nach Rheinland- Pfalz zu eröffnen. - Bei der Aufnahme, Unterbringung und den sozialrechtlichen Rahmenbedingungen des Aufenthaltes schutzsuchender Menschen keinen Unterschied zu machen zwischen denjenigen, die dem Krieg aus der Ukraine entkommen sind und allen anderen, die aus anderen Teilen der Welt vor Krieg, Gewalt und Existenzbedrohung fliehen mussten. Sie alle haben Anspruch auf Solidarität und die gleiche menschenwürdige Behandlung.



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