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Migration und Religion – ein vielschichtiger Zusammenhang

Aktualisiert: 31. Juli 2023



Dossier zusammengestellt von Dr. Franz Hamburger zur Vorbereitung der Veranstaltung „Migration und Religion“ am 14. 9.2023 im Interkulturellen Zentrum für Bildung und Begegnung (IBBO) der Ökumenischen Flüchtlingshilfe Oberstadt (ÖFO) e.V.



Rahmen der Debatte

Eine wichtige Orientierung in Migrationsfragen kann der Sachverständigenrat für Integration und Migration mit seinen Jahresgutachten und sonstigen Publikationen geben. Der Rat verfügt über eigene Forschungsressourcen und widmet sich im Lauf der Jahre sowohl strukturellen als auch je aktuellen Fragen. Im Jahr 2016 trägt sein Jahresgutachten den Titel „Viele Götter, ein Staat: Religiöse Vielfalt und Teilhabe im Einwanderungsland“. Die Ergebnisse der Erörterung werden in „Kernbotschaften“ zusammengefasst, von denen die erste folgendermaßen den Rahmen des Themas skizziert:

1 Kirchenbindung lässt nach, Zuwanderung verstärkt sich: Deutschland wird säkularer und multireligiös

„Nun sag, wie hast du’s mit der Religion?“ Goethes Faust wich der Frage, mit der ihn Gretchen konfrontierte, eher aus und unterließ – sehr zu deren Bedauern – ein eindeutiges und klares Bekenntnis zum Christentum. Mehr als 200 Jahre nach dem Erscheinen von Goethes Klassiker ist die Gretchenfrage gesellschaftspolitisch relevant wie eh und je. Die lange in den Sozialwissenschaften dominante Vorstellung, dass gesellschaftliche Modernisierungsprozesse automatisch zu einem Bedeutungsverlust von Religion und Religiosität führen, hat sich als zu einfach herausgestellt. Stattdessen lässt sich auch in säkularen Gesellschaften wie Deutschland zwar eine Transformation, aber eben kein Verschwinden des Religiösen feststellen. Die Bindungskraft der beiden großen christlichen Kirchen ist zurückgegangen: Waren 1970 noch fast 95 Prozent der westdeutschen Bevölkerung Mitglied der katholischen oder der evangelischen Kirche, beträgt dieser Anteil heute nur noch etwa 65 Prozent (mit abnehmender Tendenz). Zugleich steigt der Anteil derjenigen, die für sich entweder ein religiöses Bekenntnis ablehnen oder im Sinne eines believing without belonging durchaus individuell religiös sind, aber auf eine Bindung an eine institutionelle Religionsgemeinschaft verzichten. Daneben tritt aber eine ebenfalls wachsende Zahl von sich als religiös bezeichnenden Personen, die nicht einer der christlichen Großkirchen angehören. Hauptfaktor dieser Pluralisierung des religiösen Lebens ist Zuwanderung. Durch sie verbreitert sich zum einen das Spektrum der christlichen Religionen, zum anderen wurden vormals in Deutschland kaum vertretene Religionen (wie etwa der Islam) importiert und zwischenzeitlich verschwundene (und im konkreten Fall des Judentums: nahezu ‚ausgelöschte‘) Religionen neu etabliert. Dadurch ist Deutschland demografisch zu einem multireligiösen Land geworden – mit allen damit verbundenen kulturellen Bereicherungen, aber auch latenten und manifesten Konflikten, die angesichts einer zugleich sinkenden Bindewirkung von Religion in anderen Teilen der Gesellschaft mittelfristig zunehmen könnten.

Das Gutachten hebt die Religionsfreundlichkeit der deutschen Verfassung hervor und befasst sich mit der zentralen Frage der Gleichstellung von Religionsgemeinschaften im Hinblick auf zentrale Rechte. Mit dem Begriff „Religionsfreundlichkeit“ wird die Betrachtungsperspektive aber verschoben, denn die aus der Weimarer Verfassung übernommenen Teile des Grundgesetzes bringen eindeutig eine „Kirchenfreundlichkeit“ zum Ausdruck. Mit dieser Unterscheidung erschließen sich genauer die Konfliktlinien der gegenwärtigen Diskussionen und Entscheidungen.

Das Gutachten bleibt auch sehr auf aktuelle Konflikte fixiert und erklärt diese recht punktuell. Die historischen Belastungen einer kolonialen Missionierungs- und Modernisierungspolitik bleiben außen vor. Auch der vermutete Zusammenhang von Religion und Terror wird selektiv behandelt. Aber dieses und die insgesamt 14 Jahresgutachten verdienen intensive Lektüre, denn sie stellen immer gründliche Ausarbeitungen der wissenschaftlichen Literatur dar. Im Lauf der Zeit hat sich die Zusammensetzung des Rats verändert und die Stimmen, die sich menschenrechtlich an den Rechten der Migranten orientieren, sind schwächer geworden zugunsten eine „Systemorientierung“ an den Erfordernissen des Arbeitsmarktes.


Die Verfassung

Das deutsche Staatskirchenrecht ist eine spezielle Disziplin der Rechtswissenschaft, die es in vergleichbarer Form in anderen Ländern nicht gibt. Die individuelle Freiheit zur Ausübung einer Religion ist klar fundiert, sie schließt die Selbstorganisation zur Religionsausübung ein. Eine Besonderheit ist der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Die aus der Weimarer Reichsverfassung übernommenen Bestimmungen sind Regulierungen für Konflikte, die bis dahin in der deutschen Geschichte wirksam waren. Diese Bestimmungen sind aber auch als Orientierungen geeignet für die Schlichtung heutiger Konflikte. Dies gilt gerade für die Durchführung des Religionsunterrichts. Eine weitere Besonderheit ist die rechtliche Regelung der Kirchsteuer.


Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:

Art. 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Art. 7

(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.

(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.

Art 140

Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.


Weimarer Reichsverfassung

Art. 136

(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.

(2) Der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.

(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur so weit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.

(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

Art. 137

(1) Es besteht keine Staatskirche.

(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluss von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.

(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.

(4) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.

(5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.

(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.

(7) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.

(8) Soweit die Durchführung dieser Bestimmungen eine weitere Regelung erfordert, liegt diese der Landesgesetzgebung ob.

Art. 138

(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.

(2) Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen werden gewährleistet.

Art. 139

Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.

Art. 141

Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.



Daten zur Religionszugehörigkeit in Deutschland

Religionszugehörigkeit wird sowohl von den Organisationen als auch von den einzelnen Menschen unterschiedlich angegeben. Eine gute Übersicht wurde zuletzt bei Wikipedia veröffentlicht:

„Das Bild der Religionen in Deutschland war Ende 2021 geprägt von 26 % Katholiken und zirka 25 % Protestanten (letztere ganz überwiegend in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) organisiert). Die römisch-katholische Kirche hatte Ende 2021 rund 21,6 Millionen Mitglieder (26 % der Gesamtbevölkerung), die evangelischen Kirchen der EKD hatten 2021 rund 19,7 Millionen Mitglieder (23,7 %). Damit gehörten insgesamt rund 49,7 % der Deutschen einer der beiden großen Kirchen in Deutschland an, erstmals seit Jahrhunderten unter 50 %. Zählte man Orthodoxe (letzte Angabe: rund 1,5 Millionen) und Mitglieder anderer christlicher Gemeinschaften (rund 900.000) dazu, lag der Anteil der Christen 2021 noch bei 53 %, 2020 betrug er 54 %.

Die Zahl der Muslime wurde für das Jahr 2019 zwischen 5,3 und 5,6 Mio. geschätzt, was 6,3 bis 6,7 % der Gesamtbevölkerung entspricht.[ Nach Schätzung des fowid gab es 2021 nur 2,9 Mio. (3,5 % der Bevölkerung) konfessionsgebundene Muslime.

Alle anderen Religionsgemeinschaften zusammen stellten knapp 1 % der Bevölkerung in Deutschland, davon 270.000 Buddhisten, 200.000 Juden, 100.000 Hindus, 200.000 Jesiden, 90.000 Heiden, 10.000 bis 20.000 Sikhs und 6.000 bis 12.000 Bahai.

Zum Jahresende 2021 schätzte die Forschungsgruppe fowid den Anteil der Konfessionslosen in Deutschland auf 42,0 %. … Quellen sind, soweit nicht anders angegeben, der Religionswissenschaftliche Medien- und Informationsdienst (REMID) und das Handbuch Kirchen, Sekten, Religionen des Theologen Georg Schmid. Bei allen Religionsgemeinschaften, die nicht Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, sowie bei den Konfessionslosen beruhen die Zahlen auf Schätzungen und Hochrechnungen, da keine amtlichen Zahlen existieren. Im Bereich der kleinen Religionsgemeinschaften sind nicht sämtliche Gemeinschaften bzw. Kirchen aufgezählt, sondern nur die bekanntesten. Im Zensus 2011 wurde ebenfalls die Zugehörigkeit zu Religionsgemeinschaften erfragt; die wichtigsten Ergebnisse lassen sich dort abrufen.“


Die folgende Übersicht ist dieser Quelle (gekürzt) entnommen. Sie bildet nicht eins zu eins Einwanderungsprozesse ab, begründet aber die These, dass die Veränderung der religionsbezogenen Zusammensetzung der Gesellschaft sich schon seit längerem durch Einwanderung verändert hat und fortlaufend verändert. Beispielsweise haben die Jahre intensiver Mobilität in Deutschland im Anschluss an den 2. Weltkrieg neue Religionsgemeinschaften nach Deutschland gebracht. Allein die durch die amerikanischen Besatzungsmächte importierten Religionsgemeinschaften bilden bis heute ein starkes Element der Religionsverteilung. Wenig beachtet wird dabei, dass nicht nur ständig neue Religionsgemeinschaften entstehen, sondern dass auch die „einheimischen“ Kirchen sich fortlaufend durch Zuwanderung verändern. Die Einwanderung der „Gastarbeiter“ hat beispielsweise neue katholische Gemeinden entstehen lassen, die unter der Obhut der Herkunftskirchen blieben.


Religionsgemeinschaften in Deutschland


Konfessionslos 42% 34.939.000


21.645.875

26,0 %

19.100.000

22,7 %

2.640.000

3,2 %

700.000

0,8 %

311.124

0,37 %

310.000

0,37 %

277.000

0,33 %

270.000

0,33 %

250.000

0,3 %

265.000

0,3 %

225.500

0,27 %

90.000–209.000

0,25 %

200.000

0,24 %

169.272

0,2 %

115.000

0,14 %

100.000

0,12 %

100.000

0,12 %


100.000

0,12 %

93.695

0,11 %

Juden ohne Gemeindezugehörigkeit

90.000

0,11 %

77.685

0,10 %

75.000

70.000

62.872

47.492

46.292

45.000

43.149

40.700

40.000

39.724

35.000

34.415

33.000

32.411

30.000

27.000

20.000

20.000

16.000–20.000

14.923


15.000

15.000

10.000–20.000

ca. 10.800



10.000

10.000



10.000

10.000




8.700

8.000



7.833



6.542



6.497

6.000–12.000

6.000


6.000

5.822



Neo-Sannyas (Bhagwan-Bewegung)

5.000–6.000




5.000




5.000

….



4.662




4.200




3.000



Niederländische Kirche in Deutschland

3.000



3.000



3.000



3.000



2.300



2.300



2.200



2.000



2.000



2.000



1.900



1.900



1.500



1.319




Plus 30 weitere Religionsgemeinschaften


Wie wird der Wandel wahrgenommen – Religion und Integration

Eines der vorherrschenden Vorurteile besteht in der Annahme, dass religiös gebundene Personen weniger „integriert“ seien als religiös ungebundene Personen. Dieses Vorurteil resultiert aus der öffentlich herrschenden „modernen“ Ansicht, dass religiöse Bindung etwas Unmodernes sei und die Freiheit des Einzelnen einschränke. Zum anderen resultiert es aus dem Missverständnis von „Integration“. Denn üblicherweise ist von Integration dann die Rede, wenn es um die Teilhabe oder Nicht-Teilhabe von Migranten geht. Aber Integration ist ein sozialwissenschaftlicher Grundbegriff, der auf alle Beziehungen einer Gesellschaft mit oder ohne Migration angewandt wird, um Prozesse und Strukturen der Stabilität und Dynamik, der Nähe und der Distanz von Personen und Organisationen zu beschreiben. Wenn er auf Zuwanderung bezogen wird, ist er nationalistisch eingefärbt, insofern nur die Beziehungen zwischen Einheimischen und Zugewanderten und zudem das Verhältnis der Eingewanderten zu den Einheimischen gemeint ist. Integration wird also fast immer nur als das Handeln der Zugewanderten begriffen und zudem als von ihnen zu erbringende Leistung eingefordert.


Von großer Bedeutung ist die Reaktion der deutschen Bevölkerung und der Zugewanderten auf die Veränderung der religiösen Landschaft. Die einheimische Bevölkerung erlebt eine Pluralisierung, die zugewanderte Bevölkerung wird teilweise mit einem für sie neuen Minderheitenstatus konfrontiert, teilweise setzt sich der Minderheitenstatus aus der Herkunftsgesellschaft fort.

Der Religionsmonitor der Bertelsmann Stiftung ist ein Instrument der Dauerbeobachtung von religionsbezogenen Entwicklungen. Eine Sonderauswertung im Jahr 2015 hat sich des Themas „Islam“ vorgenommen. Diese Schwerpunktsetzung ist insoweit gut begründet, als die öffentliche und politische Diskussion in Deutschland sich fast ausschließlich auf den Islam bezieht. Es zeigt sich, dass entgegen der herrschenden Vorurteile Muslime sich mit Staat und Gesellschaft in Deutschland identifizieren. Gleichzeitig wird sichtbar, dass der antimuslimische Rassismus das größere Problem ist. Interessant ist auch, dass im Gegensatz zum Wahlverhalten der türkischen Bevölkerung in Deutschland die Religionsauffassung liberaler als in der Türkei ist. Die Untersuchungsergebnisse werden folgendermaßen zusammengefasst:

„1. Muslime in Deutschland sind mit Staat und Gesellschaft eng verbunden – unabhängig von der Intensität muslimischen Glaubens.

2. Das Leben als religiöse Minderheit prägt religiöse Orientierungen und Werthaltungen der Muslime in Deutschland. Diese denken häufiger über Glaubensfragen nach und sind insgesamt liberaler als Muslime in der Türkei.

3. Der offenen Haltung vieler Muslime in Deutschland steht aber eine zunehmend ablehnende Haltung der Mehrheit der Bevölkerung gegenüber. Die 4 Millionen in Deutschland lebenden Muslime leiden unter einem negativen Image, das vermutlich durch die kleine Minderheit der radikalen Islamisten (weniger als 1 % aller Muslime) geprägt wird.

4. Islamfeindlichkeit ist keine gesellschaftliche Randerscheinung, sondern findet sich in der Mitte der Gesellschaft. Islamfeindlichkeit als salonfähiger Trend kann zur Legitimation diskriminierender und ausgrenzender Verhaltensweisen gegenüber einer Minderheit genutzt werden.

5. Regelmäßige persönliche Kontakte helfen Vorurteile gegenüber Muslimen abzubauen. Häufig aber fehlen die Gelegenheiten.“


Zwei Ergebnisse der Studie von 2015 werden im Religionsmonitor von 2023 bestätigt. Einmal geht es auch hier um die Orientierung von Muslimen. Dazu sagt die Untersuchung 2023: „Laut Studie können persönliche Kontakte in der Freizeit Brücken zwischen Angehörigen unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften bauen. Hier haben Musliminnen und Muslime in Deutschland klar die Nase vorn. Sie haben den mit Abstand intensivsten Freizeitkontakt zu Personen anderer Religionsgruppen (79 Prozent). ‚Auch wenn sie als Minderheit eine höhere Chance haben, in ihrer Freizeit auf Andersgläubige zu treffen, zeigt das, dass Musliminnen und Muslime in starkem Maße sozial integriert sind‘, heißt es dazu in der Studie.“ (Zitat aus dem MIGAZIN, 31.5.2023).

Problematischer ist aber die Entwicklung bei der deutschen Bevölkerung: „Ein Drittel der Deutschen sieht religiöse Vielfalt offenbar skeptisch. 34 Prozent der Bundesbürger nehme religiöse Vielfalt in Deutschland als Bedrohung wahr. … Ein knappes Drittel sehe die Religionsvielfalt hingegen als Bereicherung (29 Prozent). 37 Prozent gaben an, dass weder das eine noch das andere zutreffe. Grundsätzlich belege die Studie ein weiterhin hohes Maß an religiöser Toleranz, das aber im Vergleich zu 2013 leicht abgenommen habe, hieß es. 93 Prozent der Befragten bejahten die generelle Aussage, jeder solle die Freiheit haben, die Religion zu wechseln oder abzulegen. 80 Prozent sind demnach der Meinung, man solle gegenüber anderen Religionen offen sein. Zehn Jahre zuvor waren dies noch 89 Prozent.“ (MIGAZIN)

Die Untersuchungen des Religionsmonitors der Bertelsmann Stiftung werden bestätigt und differenziert durch eine Studie aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Bei der Befragung von geflüchteten Menschen zeigt sich nämlich, dass auch bei den „großen“ Religionen Differenzierungsprozesse durch Einwanderung eintreten. Diese Entwicklung hat mit der Einwanderung der „Gastarbeiter“ aus katholischen Ländern schon heftig eingesetzt, denn die katholischen „muttersprachlichen“ Gemeinden haben eine eigene Ausformung ihrer religiösen Traditionen mitgebracht und bleiben im deutschen Katholizismus mehr oder weniger segregiert. Ebenso zeigt die Untersuchung, dass sich Minderheitenkonstellationen erweitern. Schließlich wird erneut evident, dass religiöse Orientierung „Integration“ nicht behindert, sondern eher fördert. Die Ergebnisse werden folgendermaßen zusammengefasst:

„Unter den Geflüchteten, die in den Jahren 2013 bis einschließlich 2016 nach Deutschland gekommen sind, ist insbesondere der Anteil der muslimischen Religionsangehörigen (rund 71 %) deutlich größer als in der restlichen Bevölkerung in Deutschland, dafür sind die Anteile der christlichen Religionsangehörigen (rund 17 %) und derjenigen, die sich keiner Glaubensrichtung zuordnen (rund 6 %), deutlich geringer.

Unter den christlichen Geflüchteten ist der Anteil derjenigen, die sich einer orthodoxen Kirche zugehörig fühlen, deutlich höher und dafür der Anteil derjenigen, die sich der evangelischen und insbesondere der katholischen Kirche zurechnen, deutlich kleiner als innerhalb der restlichen christlichen Bevölkerung in Deutschland.

Die muslimischen Geflüchteten stammen überwiegend aus dem Nahen und Mittleren Osten, die sonstige muslimische Bevölkerung in Deutschland ist dagegen mehrheitlich türkeistämmig. Es ist daher anzunehmen, dass aufgrund der unterschiedlichen lokalen Traditionen die Vielfalt des muslimischen Lebens in Deutschland weiter zunehmen wird.

Hinsichtlich ihrer religiösen Zugehörigkeit sind die Geflüchteten nicht zwingend repräsentativ für ihre Herkunftsländer. Vielmehr sind insbesondere religiöse Minderheiten zum Teil überrepräsentiert, wie zum Beispiel christliche Geflüchtete aus Iran.

- Muslimischen Geflüchteten scheinen Glaube und Religion etwas weniger wichtig zu sein als den sonstigen muslimischen Religionsangehörigen in Deutschland. Diesbezüglich scheinen sie eher den in Deutschland lebenden Menschen christlichen Glaubens zu entsprechen. Demgegenüber scheinen Glaube und Religion besonders den christlichen Geflüchteten wichtig zu sein.

Geflüchtete, die am religiösen Leben teilnehmen, sind stärker sozial eingebunden als Geflüchtete, die dies nicht tun. Dabei steht der häufige Besuch religiöser Veranstaltungen auch in einem leicht positiven Zusammenhang mit der Zeit, die speziell mit Deutschen verbracht wird. Das heißt, es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass die Teilnahme am religiösen Leben mit einer Abschottung von der Aufnahmegesellschaft einhergeht.“

Religion und Engagement

Schließlich soll darauf hingewiesen werden, dass die Religion eine Rolle spielt beim Engagement für geflüchtete Menschen:

Engagement allgemein in der Flüchtlingsarbeit

Christen: 38% 21%

Muslime: 30% 44%

Konfessionslose: 27% 17%

(Engagement für Geflüchtete – eine Sache des Glaubens? Die Rolle der Religion für die Flüchtlingshilfe. Alexander K. Nagel und Yasemin El-Menouar. Gütersloh 2017)


Zusammenfassung

Die religionsbezogene Transformation der Gesellschaft ist in Vergangenheit und Gegenwart ein relevantes Merkmal gesellschaftlicher Veränderungen. Sie hat Bedeutung für das Selbstverständnis der Gesellschaft, für die soziale Integration von Migranten und für die Religionspolitik, die sich mit neuen Herausforderungen auseinanderzusetzen hat. Der Bedeutungsverlust der großen Kirchen - gerade die aktuellen Austrittszahlen sind ein deutliches Zeichen – ist nur eine Seite der religiösen Dynamik. Die andere Seite ist durch Neugründungen und weitreichende Diversifizierung gekennzeichnet. Der antimuslimische Rassismus ist Teil einer problematischen Abschottung Europas gegen Asylsuchende – auch und gerade aus Regionen, die durch Kriege des Westens verwüstet wurden.


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